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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

GentleCare-Private.com

Stand: September 2026

§ 1 ANBIETER UND GELTUNGSBEREICH

GentleCare-Private.com ist ein Projekt derSugar Agency LTD71–75 Shelton StreetCovent GardenLondon, WC2H 9JQUnited Kingdom

Company Number: 17075053

E-Mail: Mail@GentleCare-private.comWebsite: www.GentleCare-Private.com

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche über GentleCare-Private.com angebahnten, vermittelten oder unmittelbar vereinbarten Dienstleistungen, soweit im jeweiligen Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wird.

Das Angebot richtet sich insbesondere an volljährige Privatkunden, die eine individuelle und längerfristige persönliche Begleitung, Alltagsassistenz und Unterstützung bei der Gestaltung ihres privaten Lebens wünschen.

§ 2 GEGENSTAND UNSERER DIENSTLEISTUNG

GentleCare-Private versteht sich als exklusiver privater Langzeit-Begleitdienst.

Gegenstand der Dienstleistung ist insbesondere die persönliche und soziale Begleitung des Kunden entsprechend dessen individuellen Wünschen und Bedürfnissen.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • persönliche Gesellschaft und soziale Begleitung
  • Begleitung im privaten Alltag
  • Begleitung zu gesellschaftlichen oder privaten Terminen
  • Reise- und Freizeitbegleitung
  • Begleitung bei Einkäufen, Veranstaltungen und Unternehmungen
  • Unterstützung bei organisatorischen Angelegenheiten des täglichen Lebens
  • gemeinsame Freizeitgestaltung
  • persönliche Anwesenheit und Gesellschaft
  • individuelle Begleit- und Assistenzleistungen

Art, Umfang, Einsatzort, Einsatzdauer und Vergütung werden individuell mit dem Kunden vereinbart.

GentleCare-Private ist auf längerfristige und individuell ausgestaltete Kundenbeziehungen ausgerichtet.

§ 3 AUSDRÜCKLICHE ABGRENZUNG ZU PFLEGE UND MEDIZIN

GentleCare-Private ist kein Krankenhaus, keine Arztpraxis, kein medizinischer Leistungserbringer und kein zugelassener ambulanter Pflegedienst.

GentleCare-Private erbringt keine Krankenpflege, Behandlungspflege, medizinische Behandlung oder sonstige Leistungen, deren Durchführung nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht einer besonderen medizinischen, pflegerischen oder behördlichen Zulassung vorbehalten ist.

Insbesondere gehören – soweit nicht im jeweiligen Einsatzland ausdrücklich zulässig und gesondert vereinbart – folgende Tätigkeiten nicht zum Leistungsumfang:

  • medizinische Diagnosen oder medizinische Beratung
  • Verabreichung oder Dosierung von Medikamenten
  • Injektionen oder Infusionen
  • Wundversorgung
  • ärztliche oder therapeutische Behandlungen
  • medizinische Überwachung
  • behandlungspflegerische Maßnahmen
  • körperbezogene Pflegemaßnahmen
  • Tätigkeiten, die gesetzlich ausschließlich Angehörigen eines reglementierten Gesundheits- oder Pflegeberufes vorbehalten sind

Unsere Dienstleistung ersetzt keinen Arzt, Pflegedienst, Rettungsdienst, Therapeuten oder sonstigen medizinischen Leistungserbringer.

§ 4 QUALIFIKATION UNSERER BEGLEITPERSONEN

Bei der Auswahl unserer Begleitpersonen legen wir besonderen Wert auf persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Diskretion, soziale Kompetenz und eine professionelle Vorbereitung auf die Begleitung unserer Kunden.

Begleitpersonen können darüber hinaus über Ausbildungen, berufliche Erfahrungen, Schulungen oder Qualifikationen aus Pflege-, Gesundheits-, Sozial- oder vergleichbaren Berufen verfügen.

Derartige Qualifikationen dienen insbesondere der persönlichen Qualität, Erfahrung und Sicherheit unserer Begleitpersonen.

Sie führen jedoch nicht dazu, dass über GentleCare-Private automatisch medizinische, pflegerische oder sonstige gesetzlich reglementierte Leistungen geschuldet oder angeboten werden.

Entscheidend für den Vertragsgegenstand sind ausschließlich die konkret vereinbarten Begleitleistungen.

§ 5 KEIN PFLEGEDIENST UND KEIN KASSENFINANZIERTES ANGEBOT

Die Leistungen von GentleCare-Private werden grundsätzlich als private Dienstleistungen angeboten.

Wir treten – soweit für ein bestimmtes Land oder eine bestimmte Leistung nicht ausdrücklich etwas anderes mitgeteilt wird – nicht als nach Sozial-, Pflege- oder Krankenversicherungsrecht zugelassener oder anerkannter Leistungserbringer auf.

Ein Anspruch darauf, dass Kosten von einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Pflegekasse, Behörde oder einem sonstigen Kostenträger übernommen werden, besteht nicht.

Der Kunde trägt die vereinbarte Vergütung grundsätzlich selbst.

Eine mögliche Erstattung durch Dritte ist vom Kunden eigenständig mit dem jeweiligen Kostenträger zu klären.

§ 6 EUROPAWEITE DIENSTLEISTUNGEN

GentleCare-Private ist grundsätzlich auf die Vermittlung und Organisation von Begleitdienstleistungen innerhalb Europas ausgerichtet.

Bei grenzüberschreitenden Einsätzen werden die jeweils zwingend geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Einsatzlandes berücksichtigt.

Soweit eine gewünschte Tätigkeit im jeweiligen Einsatzland einer besonderen Zulassung, Registrierung, Berufsqualifikation oder sonstigen behördlichen Voraussetzung unterliegt, besteht kein Anspruch auf die Durchführung dieser Tätigkeit durch GentleCare-Private oder eine Begleitperson.

In diesem Fall beschränkt sich die Tätigkeit auf die rechtlich zulässigen Begleitleistungen.

§ 7 EINSATZZEITEN UND 24-STUNDEN-BEGLEITUNG

GentleCare-Private arbeitet nicht nach einem klassischen stundenweise begrenzten Pflegedienstmodell.

Auf Wunsch können Begleitungen über längere Zeiträume sowie – abhängig von Verfügbarkeit, Einsatzplanung und gesetzlichen Vorgaben – auch ganztägig oder rund um die Uhr organisiert werden.

Eine 24-Stunden-Begleitung bedeutet nicht zwingend, dass ein und dieselbe Begleitperson ohne Unterbrechung tätig ist.

Gesetzliche Arbeits-, Ruhe- und Erholungszeiten sowie sonstige arbeitsrechtliche Vorgaben bleiben unberührt.

Gegebenenfalls können mehrere Begleitpersonen im Wechsel eingesetzt werden.

§ 8 INDIVIDUELLE LEISTUNGSVEREINBARUNG

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Buchungsbestätigung oder einem individuellen Dienstleistungsvertrag.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Begleitperson besteht nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei Krankheit, Ausfall, höherer Gewalt oder vergleichbaren Umständen ist GentleCare-Private berechtigt, eine geeignete Ersatzperson vorzuschlagen.

§ 9 VERGÜTUNG UND ZUSATZKOSTEN

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot oder Vertrag.

Zusätzliche Kosten, insbesondere für Reisen, Unterkünfte, Flüge, Bahnfahrten, Transfers, Eintrittskarten oder sonstige im Interesse des Kunden entstehende Auslagen, können gesondert berechnet werden, sofern dies vereinbart wurde oder für den jeweiligen Auftrag erforderlich ist.

Zahlungsmodalitäten und gegebenenfalls vereinbarte Vorauszahlungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

§ 10 PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich, alle für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung der vereinbarten Begleitung erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.

Bestehen Umstände, durch die für den Kunden oder die Begleitperson besondere Sicherheitsrisiken entstehen können, ist GentleCare-Private hierüber vor Beginn des Einsatzes zu informieren.

Der Kunde hat die persönliche Würde, Privatsphäre und Sicherheit der eingesetzten Begleitpersonen zu respektieren.

Gesetzeswidrige Tätigkeiten können weder verlangt noch vereinbart werden.

GentleCare-Private und die eingesetzten Begleitpersonen sind berechtigt, Aufträge oder einzelne Tätigkeiten abzulehnen beziehungsweise zu beenden, wenn deren Durchführung rechtswidrig oder objektiv unzumutbar wäre oder eine erhebliche Gefahr für Personen besteht.

§ 11 STORNIERUNG UND KÜNDIGUNG

Stornierungs-, Kündigungs- und Mindestlaufzeiten ergeben sich in erster Linie aus dem jeweiligen individuellen Angebot oder Vertrag.

Gesetzliche Kündigungs-, Rücktritts- und Widerrufsrechte bleiben unberührt.

Bei längerfristigen Vertragsverhältnissen können individuelle Kündigungsfristen vereinbart werden.

§ 12 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Soweit dem Kunden nach dem jeweils anwendbaren Verbraucherrecht bei einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein Widerrufsrecht zusteht, wird hierüber gesondert informiert.

Verlangt der Kunde ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits vor Ablauf einer gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, gelten hinsichtlich Vergütung und eines möglichen Erlöschens des Widerrufsrechts die jeweiligen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 HAFTUNG

GentleCare-Private haftet nach den jeweils zwingend anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

Eine Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

§ 14 HÖHERE GEWALT

GentleCare-Private haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Umstände zurückzuführen sind, welche außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs liegen.

Hierzu können insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Grenz- oder Reisebeschränkungen, Streiks, erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen oder vergleichbare Ereignisse gehören.

Wir werden in einem solchen Fall versuchen, gemeinsam mit dem Kunden eine angemessene Ersatzlösung zu finden.

§ 15 DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT

GentleCare-Private behandelt persönliche Informationen seiner Kunden vertraulich.

Informationen werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Ergänzende Informationen ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

Auch unsere Begleitpersonen werden zur angemessenen Vertraulichkeit und Diskretion verpflichtet.

§ 16 ANWENDBARES RECHT UND VERBRAUCHERSCHUTZ

Soweit gesetzlich zulässig, gilt für Vertragsverhältnisse mit der Sugar Agency LTD das Recht von England und Wales.

Bei Verbrauchern berührt diese Rechtswahl jedoch nicht die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese Vorschriften nach dem anwendbaren internationalen Privatrecht zwingend gelten.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände für Verbraucher bleiben unberührt.

§ 17 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.

GentleCare-Private behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für zukünftige Vertragsabschlüsse anzupassen, insbesondere wenn gesetzliche oder organisatorische Änderungen dies erfordern.

Text laut Betreiber. Vor der Veröffentlichung werden die AGB rechtlich geprüft und freigegeben.